Praxis

Im folgenden finden Sie die inhaltlichen Schwerpunkte der Praxis. Eine detaillierte Beschreibung öffnet sich mit Klick auf den Behandlungspunkt.

 

Psychotherapie

Die Praxis bietet eine Behandlung von verschiedenen Erkrankungen durch tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an. Dies ist eine von den Krankenkassen im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie anerkanntes Behandlungsverfahren. In der Praxis kann die Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder für Selbstzahler durchgeführt werden. Auf Wunsch erfolgt im Rahmen eines Besuches einer Sprechstunde nach Terminvereinbarung die Klärung, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist ab 1. April 2017 folgender Ablauf möglich:

In dringenden Fällen kann eine Akutbehandlung bei psychischen Krisen begonnen werden. Die Dauer ist auf insgesamt 24 Sitzungen a 25 Minuten beschränkt.

Vor Beginn einer von der Krankenkasse bezahlten Psychotherapie ist die Durchführung von zwei bis vier sogenannter probatorischer Sitzungen notwendig. Dies dient u.a. dazu, festzustellen, welche Therapieform am besten geeignet ist und ob eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden soll. Danach kann die entsprechende Therapie beantragt und nach Genehmigung durch die Krankenkasse begonnen werden.

Üblicherweise wird die Therapie ein bis zweimal pro Woche durchgeführt. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet 12 bis 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie zunächst 60 Sitzungen. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Mit einer tiefenpsychologischen Psychotherapie können eine Reihe von Erkrankungen behandelt werden, z.B.

  • Burn-out & Stress/Stressbewältigung
  • Depressionen
  • Ängste (wie Panikattacken, übermäßige Sorgen, Soziale Ängste)
  • Psychosomatische Beschwerden (wie Schwindel, Herz-Kreislaufprobleme u.ä.)
  • Akute Krisen und Probleme
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen
  • Suchterkrankungen
  • Beziehungsprobleme
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Chronische Kopfschmerzerkrankungen (Migräne, Spannungskopfschmerz)
  • Sexuelle Störungen

Bei Bedarf ist eine psychiatrische Mitbehandlung möglich.

Paartherapie und -beratung

Nicht bei jedem Streit benötigt man sofort eine Paartherapie. Wenn Streitigkeiten zunehmen oder Probleme die Partnerschaft belasten, kann es jedoch sinnvoll sein, sich professionelle Hilfe und Begleitung zur Lösung zu suchen. Mögliche Gründe können sein:

  • Sich wiederholende, immer wiederkehrende Streits
  • Fehlende Konfliktlösungen
  • Kommunikationsschwierigkeiten
  • Zweifel an einer gemeinsamen Zukunft
  • Unterschiedliche Ansichten zur Lebensgestaltung
  • Affären und Trennungsabsichten
  • Sexuelle Probleme
  • Eifersucht

Die Kosten einer Paartherapie werden üblicherweise von keiner Krankenkasse übernommen, die Abrechnung erfolgt als Selbstzahler. Die Dauer ist individuell vereinbar.

Coaching

Unter Coaching versteht man eine professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung bei beruflichen und privaten Problemstellungen, ohne dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Es handelt sich dabei um eine ergebnis- und lösungsorientierte Beratungsform und dient der Steigerung und dem Erhalt der Leistungsfähigkeit im beruflichen und privaten Umfeld. Mögliche Gründe für ein Coaching können sein:

  • Anstehende wichtige Entscheidungen oder Veränderungen
    im privaten oder beruflichen Bereich
  • Schwierige Situationen im beruflichen oder persönlichen Bereich
  • Wunsch nach stärkerem Einklang von Arbeit und Privatleben
    (Work-Life-Balance)
  • Unzufriedenheit mit bestimmten Bereichen der eigenen Persönlichkeit
    wie Leistungsorientierung, Konfliktfähigkeit u.ä.
  • Ängste bei Vorträgen, Reden u.ä.

Coaching wird sowohl für Einzelpersonen als auch für Firmen angeboten. Coaching wird nicht von den Krankenkassen bezahlt, sondern wird als Selbstzahler abgerechnet. Die Dauer wird individuell vereinbart.

Begutachtungen

Aufgrund langjähriger Erfahrungen besteht in der Praxis die Möglichkeit für forensische und zivilrechtliche Begutachtungen, wie beispielsweise:

  • Begutachtungen im Rahmen der Frage der Schuldfähigkeit,
  • Berufsunfähigkeitsgutachten
  • Rentengutachten
  • Betreuungsgutachten
  • Gutachten im Rahmen der Verfahren vor dem Sozialgericht

Bei Bedarf kann es eine Ergänzung durch testpsychologische Zusatzgutachten geben. Dies erfolgt durch zugelassene Psychologen, mit denen bei der Testung und Auswertung eng zusammen gearbeitet wird.